Radverkehrskonzept
Um Treibhausgasemissionen zu verringern, ist das Fahrrad ein wichtiges Transportmittel. Denn ein Personenkilometer, welcher im privaten Pkw gefahren wurde, verursacht etwa die doppelte Menge an Treibhausgasemissionen wie der gleiche Personenkilometer im ÖPNV. Rad- u. Fußverkehr können hingegen als emissionsfreie Verkehrsmittel angesehen werden und sind für eine Substituierung anderer klimaschädlicherer Verkehrsmittel besonders geeignet. Die Verlagerung des MIV auf den Radverkehr hat zudem einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung. Bewegung ist Bestandteil einer gesunden Lebensweise und kann durch eine gesteigerte Nutzung des Fahrrades oder der eigenen Füße zur Fortbewegung im Alltag gefördert werden. Zusätzlich entstehen den Kommunen bei einem erhöhten Fahrradverkehr geringere Kosten, da ein Fahrradnutzer geringere räumliche Ansprüche an die Verkehrsinfrastruktur hat.
Das vorliegende Radverkehrskonzept (Stand November 2023) ist die Grundlage für die Förderung baulicher Maßnahmen von Radverkehrsanlagen und dient als Leitfaden, um eine strukturierte und koordinierte Verbesserung der Infrastruktur zu ermöglichen und so eine fahrradfreundliche Kommune zu werden.
Mit der Umsetzung der Radwegekonzeption soll das Fahrrad sowohl als umweltfreundliches und platzsparendes Verkehrsmittel zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen aber auch als Sport- und Freizeitgerät gefördert werden. Gleichzeitig soll die Sicherheit der Radfahrer wesentlich erhöht werden. Mit einer spürbaren Erhöhung des Anteiles des Fahrradverkehrs am gesamten Personenverkehrsaufkommen (“Modal Split”) kann das Straßennetz entlastet sowie die Abgas- und Lärmemission reduziert werden.
Als übergreifende Ziele der Entwicklung des Radverkehrs verfolgt die Stadt Staßfurt die nachfolgend benannten Punkte:
- Verbesserung der Sicherheit und des Komforts für Radfahrende
- Erleichterung der Erreichbarkeit
- Festigung des radtouristischen Marktes
- Verknüpfung mit Bus und Bahn

Die Erarbeitung des Radverkehrskonzepts wird gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über das Sonderprogramm „Stadt und Land“.
