Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung für Staßfurt liegt im Entwurf vor

Die erarbeitete kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen eine nachhaltige, treibhausgasneutrale und wirtschaftlich zukunftssichere Wärmeversorgung zu gestalten. Aus der Bestandsanalyse und den Potenzialen wurden möglichen Optionen und Technologien für die Wärmeerzeugung vor Ort geprüft und Lösungen für die Wärmewende für Staßfurt erarbeitet.

Für Entscheidungen der Wärmeversorgung im Bestand wurden Versorgungsgebiete nach der wahrscheinlichsten Eignung für zentrale (leitungsgebundene Fernwärme) und dezentrale Lösungen unterschieden. Für diese Gebiete wurden Versorgungslösungen identifiziert und Maßnahmen zur Begleitung und Umsetzung der Akteure erarbeitet. Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Ihrer Wärmeversorgung sollen damit unterstützt und eine langfristige Wende in der Wärmeversorgung zu einer zukunftssicheren und wirtschaftlich tragfähigen Umsetzung angestoßen und begleitet werden.

Für Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren interessierten Akteure wird die Wärmeplanung vom Zeitraum vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 ausgelegt. Damit wird jeder und jedem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

 

Wichtiger Hinweis: Der Wärmeplan ist zunächst eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die 65%-Regel (aus erneuerbaren Energien erzeugte Wärme) des Gebäudeenergiegesetzes (§71 GEG, Abs. 1) tritt dadurch nicht automatisch in Kraft. Dafür ist, nach §71 GEG, Abs. 8, eine verbindliche Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen durch einen separaten Beschluss erforderlich.

 

- Öffentliche Abschlusspräsentation/Bürgerinformationsveranstaltung -

Alle Interessierten sind zur Abschlusspräsentation der „Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt“ eingeladen, die am 13. Januar 2026 um 18 Uhr im Haus am See, Rathausstraße 1 in Staßfurt stattfindet.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die zentralen Ergebnisse der Wärmeplanung sowie die erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung in Staßfurt.

Für konkretere Fragen zum Thema „Dezentrale Wärmeversorgung von privaten Haus- und Wohnungseigentümern und Vermietern“ stehen die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) und die Energieberatung der Verbraucherzentrale während der Veranstaltung für Fragen bereit.

 

- Öffentliche Auslage und Beteiligung der Bürger sowie Stellungnahmen -

Es wird jeder und jedem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 (Auslegungsfrist) auf der Homepage der Stadt und dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt

Eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie nach telefonischer Terminabsprache, unter der Telefonnummer 03925 981-262 oder 03925 981-265, ist ebenso möglich.

 

Hinweise zu Stellungnahmen zum Entwurf des Wärmeplans:

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an:
    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich an den Bürgermeister, zweckmäßig an:
    Salzstadt Staßfurt
    Fachbereich II / Fachdienst 61
    Planung, Umwelt und Liegenschaften
    Hohenerxlebener Straße 12
    39418 Staßfurt 
    oder während der Dienststunden im Fachdienst 61 zur Niederschrift vorgebracht werden,

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzinformation

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO (Einholen der Stellungnahmen) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

Förderdetails
Titel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2024 - 31.03.2026 (Verlängerung bewilligt am 12.09.2025)
Beteiligte Partner: Megawatt GmbH
Förderkennzeichen: 67K29209
Ziel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Förderer: Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorhaben: Kommunale Wärmeplanung Staßfurt. Dafür wird:

  • eine Bestandsanalyse erstellt,
  • Potentiale der erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung analysiert und
  • daraus Maßnahmen zur Wärmewende abgeleitet.

Bürger:innen werden über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung über verschiedene Medien und in einer öffentlichen Veranstaltung informiert.

 

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

 

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

 

 

Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie in Form eines ganzheitlichen Vorgehens für das Gemeindegebiet langfristig zu optimieren.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument für Kommunen, das darauf abzielt, die nachhaltigste und kosteneffizienteste Wärmeversorgung zu ermitteln und zu gestalten.

  • Die KWP hilft dabei, die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage detailliert zu analysieren und räumlich darzustellen.
  • Sie ist die Grundlage für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme.
  • Ein zentrales Ziel der KWP ist es, den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu finden.
  • Diese Planung ist entscheidend für die Erreichung von Klimazielen und die Förderung nachhaltiger Energienutzung auf lokaler Ebene.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine Kommune. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene kann in drei Ebenen unterteilt werden:

  • Kommunale Wärmeplanung als strategische Planungsebene
  • Kommunale Wärmeplanung im Sinne einer konkretisierenden Umsetzungsplanung
  • Detailplanungsebene

 

Um die Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen, sollten alle relevanten Akteure einbezogen werden, einschließlich der Kommunalverwaltungen, politischer Gremien und der Öffentlichkeit.
Der Stadtrat wird einen Grundsatzbeschluss fassen, mit dem die Politik sich über kurz oder lang zur Umsetzung verpflichtet.
Die Bürger:innen werden von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen müssen.

 

  • Die Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmebedarfs- und Verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich der Informationen unter anderem zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen und
    Heizzentralen.
  • Die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme-Speichern. Außerdem sollte die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt werden.
  • Ein Szenario, um den zukünftigen Wärmebedarf decken zu können.
  • Maßnahmen - und Umsetzungspläne nach Priorisierung und Zeitplan.

 

 

Zwischenergebnisse - Bestands- und Potentialanalyse

Stand August 2025

Die 1. Phase der Kommunalen Wärmeplanung (Grundlagenermittlung von April bis August 2025) war hauptsächlich durch die Ermittlung von aussagefähigen Daten geprägt. Hierzu fand ein reger Austausch mit der Stadtverwaltung, den Stadtwerken und auch den energieintensiven Unternehmen in Staßfurt statt. Seit Projektbeginn finden im Turnus von 2 Wochen regelmäßige Jourfix zwischen den Projektverantwortlichen in der Stadtverwaltung und den Stadtwerken sowie dem beauftragten Büro Firma Megawatt GmbH im Onlineformat statt.

Weiterhin wurden energieintensive Unternehmen in Staßfurt einer Befragung unterzogen sowie Interviews mit großen Wärmeverbrauchern aus Industrie und Wohnungswirtschaft geführt.

Bereits im Juni wurden relevante Akteure aus Industrie, Wohnungswirtschaft und politischer Gremien zu einem Fachbeirat eingeladen. Dieser fand am 12.08.2025 online statt, auf der die ersten Zwischenergebnisse vorgestellt und diskutiert wurden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.08.2025 wurden ebenfalls die ersten Zwischenergebnisse präsentiert.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung stellen die Zwischenergebnisse einen ersten wichtigen Meilenstein dar. Damit sind die Bestands- und Potenzialanalyse für die Stadt Staßfurt abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse zeigen, wie die Gebäude in Staßfurt aktuell beheizt werden, wie sich die Wärmebedarfe in der Stadt zukünftig entwickeln und welche lokalen Potenziale zur Verfügung stehen, um diese Bedarfe zukünftig zu decken.

Die wichtigsten Erkenntnisse sind dabei:

In Staßfurt werden aktuell rund 1,7 TWh (Terawattstunden) Endenergie für die Wärmebereitstellung verbraucht. Endenergie beschreibt die Menge an Endenergie (z.B. Erdgas), die einem Heizkessel geliefert wird, um Wärme bereit zu stellen. Den größten Anteil macht dabei der Sektor Industrie (z.B. Wärme für Herstellprozesse) mit knapp 87% des Endenergieverbrauchs aus. Erdgas ist aktuell mit knapp 95% der dominierende Energieträger in der Wärmebereitstellung der Stadt.

Die gesamten Treibhausgasemissionen beziehen sich auf die Endenergie und belaufen sich aktuell auf knapp 300.000 t CO2-Äquivalente jährlich.  

Der gesamte Wärmebedarf der Stadt liegt bei rund 1,14 TWh. Der Unterschied zwischen Endenergieverbrauch und Wärmebedarf sind die Verluste bei der Umwandlung von Erdgas (z.B. im Heizkessel) in Wärme und die Verteilung der Wärme bis zum Nutzungsort (z.B. Industrieprozess oder Raumheizkörper).

In der Potenzialanalyse wurde geprüft, welche Effizienzpotenziale im Bereich der Gebäudebeheizung durch Sanierungsmaßnahmen gehoben werden können und ob es im Gemeindegebiet besonders gut verfügbare Möglichkeiten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gibt.

Das größte Potenzial in Staßfurt stellt dabei die Nutzung von Abwärme großer Industriebetriebe für Wärmenetze dar. Daneben gibt es weitere Potenziale im Stadtgebiet, wie die Nutzung oberflächennaher Geothermie, Solarthermie und Biomasse.

Die Potenziale wurden bewertet und quantifiziert. In den nächsten Schritten werden jetzt Netzpotenzialgebiete auf Basis der Wärmebedarfe identifiziert und optimale Erzeugungsmixe für diese Gebiete untersucht. Die ausführlichen Zwischenergebnisse sind HIER zu finden.

 

 

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt

Projektstart

In der Bilanzierung im Klimaschutzkonzept konnten die überdurchschnittlich hohen Treibhausemissionen von 29,11 t CO₂-eq pro Einwohner:in für 2019 verdeutlicht werden.
Dies ist damit zu begründen, dass Staßfurt ein starker Wirtschaftsstandort mit energieintensiven Betrieben ist, das heißt, es sind viele Betriebe vorhanden, die Verbrennungsprozesse für die Energieerzeugung benötigen.
Um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 nach dem novellierten Bundesklimaschutzgesetztes auch in Staßfurt zu erreichen, besteht ein großer Handlungsbedarf.

Seit 01.01.2024 gilt das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, welches die Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland schafft. Durch das Gesetz werden alle Kommunen ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.
Die Wärmewende ist ein wichtiger Gestaltungsauftrag für die Kommunen. Sie kann die Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen, um die Wärmeversorgung zukunftsfähigaufzustellen und für die Bürger:innen so sicher, umweltfreundlich und kostengünstig wie möglich zu organisieren. Regionale Potenziale sollen erkannt und diese mit Kooperationen aus Handwerk und lokalen Unternehmen gesteigert werden.
Um diese Herausforderungen der Wärmewende zu meistern, wird ein klarer, lokaler Plan benötigt. Die Stadt Staßfurt hat die Erarbeitung eines Kommunalen Wärmeplans seit Mitte März 2025 gemeinsam mit der Firma Megawatt begonnen.
Im September 2024 erhielt die Stadt Staßfurt die Zusage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über eine 100%ige Förderung.