Wärmeplanung

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser und Prozesswärme in Haushalten, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Mehr als 80 % der Wärme werden durch fossile, zumeist importierte, Energieträger wie Heizöl und Erdgas bereitgestellt.

Die aktuelle Situation in Staßfurt zeigt: 98,5 Prozent der Wärmeversorgung in Staßfurt stammen aus fossilen Energien, überwiegend Erdgas. Ziel der Wärmeplanung ist, die Wärmebedarfe von Haushalten, Gewerbe und Industrie zu erfassen, die Entwicklung bis 2045 abzuschätzen und Möglichkeiten für die Reduktion des Wärmebedarfs und für den Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Dabei wurden Gebiete identifiziert, in denen sich Wärmenetze grundsätzlich lohnen, sowie Bereiche, in denen Fernwärme wirtschaftlich weniger sinnvoll ist (LINK: Netzpotenzialgebiete).

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument für die Stadt Staßfurt Ihre Bürger, die ortsansässige Industrie, Gewerbe und Handel, um die zukünftige Wärmeversorgung kosteneffizient und klimafreundlich zu gestalten und damit maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern beizutragen.

 

Förderdetails

Titel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2024 - 31.03.2026 (Verlängerung bewilligt am 12.09.2025)
Beteiligte Partner: Megawatt GmbH
Förderkennzeichen: 67K29209
Ziel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Förderer: Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorhaben: Erstellung der Kommunale Wärmeplanung der Stadt Staßfurt. Dafür wird:

  • eine Bestandsanalyse erstellt,
  • Potentiale der erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung analysiert und
  • daraus Maßnahmen zur Wärmewende abgeleitet.

 

Bürgerinnen und Bürger werden über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung über verschiedene Medien und in einer öffentlichen Veranstaltung informiert.

 

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, die wesentlichen Schritte aufzeigt, um eine wirtschaftlich tragfähige, nachhaltige und klimafreundliche Wärmeversorgung in der Salzstadt Staßfurt langfristig zu entwickeln. Die KWP besteht im Wesentlichen aus einer

  • Analyse der aktuellen Situation der Wärmeversorgung,
  • der Identifizierung von Potenzialen für eine zukünftige Wärmeversorgung (2025-2045)
  • der Einteilung der Salzstadt Staßfurt in verschiedene Versorgungsgebiete
  • einem Maßnahmenkatalog für die Zielerreichung

Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht festgehalten und werden in den verschiedenen Detailkarten (Anlagen zum Bericht) räumlich und grafisch dargestellt.  Im Ergebnis wurden Gebiete identifiziert, in denen sich der Ausbau von Wärmenetzen technisch und wirtschaftlich lohnen kann. Daraus ergibt sich die voraussichtliche Eignung eines Gebietes für zentrale Wärmeversorgung (z.B. versorgt durch Fernwärmenetze oder lokale Nahwärmenetze) oder von dezentralen Wärmeversorgung (z.B. versorgt durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen sowie klassische Gas- und Öl-Brennwertheizungen mit „Bio-Brennstoffen“) (LINK zu Karte Netzpotenzialgebiete)

Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung und Entscheidung für die Wärmeversorgung. Dies liegt weiterhin in der Verantwortung des Eigentümers. 

 

Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Wärmeversorgung

Die instabile geopolitische Lage der vergangenen 7 Jahre machte deutlich, wie ausgeprägt die Energiepreise für Verbraucher von den Import-Risiken der fossilen Energieträger abhängig sind. Fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl wurden zunehmend teurer. Ein Ziel der zukünftigen Wärmeversorgung ist auch die Verringerung des Anteils fossiler Energieträger bei der Wärmeversorgung und damit Verringerung der Import-Risiken.

Eine Senkung der Kosten für die Wärmeversorgung ist ebenso durch die Senkung des Wärmebedarfs im Gebäude, bspw. durch teilweise energetische Sanierung des Gebäudes oder Optimierung der bestehenden Heizungsanlage und deren Einstellungen möglich.

Klimawandel

Die Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt deutlich spürbar und werden über die kommenden Jahrzehnte weiter zunehmen. Die Veränderung des Klimas hat sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Deutschland in Bereich Industrie, Landwirtschaft, Wohnraum in Städten und Dörfern und die Natur allgemein. Um diesen Wandel zu verlangsamen wurde das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene verabschiedet. In diesem wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgelegt. Über 50 % des Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Wärmebereitstellung benötigt. Aber während beim Strom 2025 bereits über 55 % durch erneuerbare Energien erzeugt wurden, sind dies im Wärmebereich noch weniger als 20 %.

Investitionszeiträume

Investitionen in die Infrastruktur für die Wärmeversorgung (wie z.B. Fernwärme- und Nahwärmenetze mit Ihren Wärmeerzeugungsanlagen) haben sehr lange Betriebszeiten und benötigen hohe Investitionssummern. Auch die Weiternutzung und der Weiterbetreib des vorhandenen Erdgasnetzes ist zu beachten und ist mit steigenden Betriebskosten verbunden. 

Auch für Hauseigentümer in dezentrale zu vorsorgenden Gebieten ist eine Entscheidung bei einer Erneuerung der Heizungsanlage oder z.B. dem Aufbau eines genossenschaftlichen Nahwärmenetzes eine hohe Investition. Daher hat die kommunale Wärmeplanung auch für Hauseigentümer eine Relevanz bei der Planung.

Unter anderem aus den oben genannten Gründen wurde das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen: Dieses Bundesgesetz gibt vor, dass jede Kommune in Deutschland mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegt.

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) soll Komplexität reduzieren. Sie bricht die Wärmewende im ersten Schritt auf wenige zentrale Fragen herunter: Welche Gebiete sind für die Versorgung über ein Fern- bzw. Nahwärmenetz geeignet und in welchen sind individuelle dezentrale Heizungssysteme die bessere Option? Welche erneuerbaren Energiequellen sind regional verfügbar und können in das Wärmenetz eingespeist werden? Daraus leiten sich weitere Maßnahmen ab, die auch in dezentralen Gebieten eine Umstellung der Wärmeerzeugung unterstützen.

Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung und Entscheidung für die Wärmeversorgung. Dies liegt weiterhin in der Verantwortung des Eigentümers. 

Im November 2023 beantragte die Salzstadt Staßfurt Fördermittel für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Der Antrag wurde mit der damaligen Förderquote von 100 % von der Nationalen Klimaschutzinitiative bewilligt. Nach einem umfassenden Ausschreibungsprozess wurde die Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH ab März 2025 mit der Erarbeitung der KWP beauftragt. In einem Fachbeirat Wärme wurden energieintensiven Unternehmen, lokale Wohnungswirtschaften, Politik und weitere wichtige Akteure der Region in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Die Stadtwerke Staßfurt waren eng in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2025 dem Stadtrat vorgestellt. Vom Dezember 2025 bis Ende Januar 2026 erfolgte die öffentliche Auslage des Entwurfs der KWP mit der bitte um Stellungnahme. Am 13.01.2026 wurden die Ergebnisse bei einer öffentlichen Abschlusspräsentation den ca. 45 Besuchern im Haus am See vorgestellt. Für den September 2026 ist der Beschluss der kommunalen Wärmeplanung im Stadtrat geplant.

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP), auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verfolgen sehr ähnlichen Ziele: wirtschaftlich tragfähige, nachhaltige und klimafreundliche Versorgung mit Wärme und Kälte und das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele bis 2045. Beide Gesetze greifen ineinander und ergänzen sich.

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist die strategische Planung für eine kommunales Gebiet. Die Planung hat eine Weiterentwicklung der Wärmeversorgung bis 2045 im Fokus und betrachtet das gesamte Gebiet und kann für einzelne Gebäude keine Vorgaben machen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das konkrete Objekt (Gebäude) und die technischen Anlagen von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden im Fokus.

 

Rechtliche Einordnung und Auswirkung

Eine bestehende kommunale Wärmeplanung hat keine rechtsverbindlichen Auswirkungen oder vorzeitige Verbindlichkeiten für bestehende oder neu in Betrieb genommene Heizungsanlagen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat.

Ein Beschluss der kommunalen Wärmeplanung wird den notwendigen Orientierungsrahmen für Bürgerinnen und Bürger, für den Fernwärmenetzbetreiber und lokale Partner schaffen. Die Ausweisung eines Gebiets zum Neu- oder Ausbau von Fernwärmenetzen kann nur über eine rechtlich selbstständige Entscheidung des Stadtrats erfolgen.

Allgemein ist zu beachten: Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen. Die Wärmeplanung ersetzt keine gebäudespezifische Planung und Entscheidung für die Wärmeversorgung. Dies liegt weiterhin in der Verantwortung des Eigentümers. 

Als Eigentümer ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (Verbraucherzentrale: Was steht im GModG - https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/gmodg-was-steht-im-gebaeudemodernisierungsgesetz-13886 ) gesetzlich verpflichtend. Die Empfehlungen der kommunalen Wärmeplanung können darüber hinaus für Sie interessant sein und als Orientierung dienen.

Oftmals ist es empfehlenswert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, um zunächst den Wärmebedarf zu verkleinern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die relativ kostengünstig und teilweise selber durchgeführt werden können.

Bei umfassenden Sanierungen ist eine Energieberatung zu empfehlen und oftmals die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (Link extern: https://www.energie-effizienz-experten.de/isfp) sinnvoll, welcher z.B. Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Kellerdecke und Fassade oder den Austausch von Fenstern oder beinhaltet. Der Energieberatende kann auch über die Sinnhaftigkeit oder Notwendigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen vor einem Heizungstausch beraten.

Die Verbraucherzentrale berät ebenfalls zu diesen Themen, auch bei Ihnen vor Ort möglich: Beratungsangebote (https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/beratungsangebote/energieeinsparberatung-14770)

Als Mieter haben Sie meist nur begrenzte Kontrolle über die Heizungsanlage in Ihrer Wohnung. Zudem sind bauliche Maßnahmen, wie eine Wanddämmung, nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Dennoch gibt es einige Verhaltensweisen und Wohnungsprüfungen, die zu Einsparungen führen können, bspw.:

Verbraucherzentrale: kleine Maßnahmen mit Einsparpotenzial (https://www.verbraucherzentrale.nrw/einfach-und-guenstig-moeglichkeiten-zum-energiesparen-100108 )

Als Mieter können Sie sich zunächst bei Ihrem Vermieter über geplante Maßnahmen informieren. Oder als Hausgemeinschaft mit Vorschlägen zu einer energetischen Sanierung oder Erneuerung der Wärmeerzeugung an den Vermieter wenden.
Falls eine energetische Sanierung ansteht, können die entstehende Kosten in gesetzlich festgelegten Rahmen auf die Mieter umverteilt werden. Allerdings nur, wenn durch die Maßnahme eine Energieeinsparung zu erwarten ist.

Nein, die Wärmeplanung schlägt Maßnahmen vor und enthält keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben oder Garantien. Vorgaben für Eigentümer sind allerdings im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/gmodg-was-steht-im-gebaeudemodernisierungsgesetz-13886 )  festgeschrieben.

Es gibt zahlreiche Akteure, die seriöse Informationen und Hilfestellungen bieten.

Für erste Beratungen und Informationen ist vor allem auf das Angebot der Verbraucherzentrale zu verweisen, welche kostenlose telefonische und günstige Vor-Ort Beratungen anbieten:


Energieberatungen werden bspw. durch Energieberater durchgeführt. Diese können auch einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher bei der Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen (BEG Förderung) wiederrum zu einer 5% erhöhten Förderquote führen kann. Die eingetragenen Energieberater finden Sie hier (externer Link). Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ein Gebäude zu 50 % gefördert werden.
Eine Energieberatung berät auch bei der Auswahl und Eignung der unterschiedlichen Förderungen und Kredite bei Sanierung und Heizungstausch.

Weitere Informationen und einfach übersichtliche Energiespar-Checks finden Sie auf der Seite von CO2-Online: ob Wirkung von Modernisierungsmaßnahme, Gebäude-Eignung für Wärmepumpen, Fördermöglichkeiten oder weitere Themen (externer Link - https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/ )

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt berät ebenfalls Verbraucher und veröffentlicht Energiespartipps. Falls Sie bauen oder sanieren wollen, ist die aktualisierte Bauherrenmappe sehr empfehlenswert und kann online herunter geladen (externer Link).

Beim Heizungstausch auf klimafreundliche Wärmeerzeuger ist die KfW für den Zuschuss zum Heizungstausch zuständig (Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW Nr. 458). Aktuell gibt es für Privatpersonen bei der Umrüstung zu einer klima­freundliche Heizung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal 28.000 Euro (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €)! Ihre beauftragte Fachfirme oder ein vom Eigentümer beauftragter Energieberater unterstützt Sie bei dem Prozess.  Mehr Informationen finden Sie hier (externer Link)

Unter Umständen kann ein Zuschuss der Heizungsförderung (KfW Nr. 458) mit dem KfW-Ergänzungskredit Nr. 358/359 kombiniert und damit der Heizungstausch vollständig finanziert werden (Abhängig von der Hausbank).

Für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen können Zuschüsse zu einzelnen Sanierungsmaßnahmen oder Förder-Kredite mit Tilgungszuschuss im Vorfeld beantragt werden. Kredite mit Tilgungszuschuss werden über die KfW beantragt (externer Link), während Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG Förderung) vom BAFA vergeben werden (externer Link).