Lärmaktionsplan der Stadt Staßfurt
Kommunen mit Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24h haben nach EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht mit den Paragrafen § 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung und Minderung von Umgebungslärm.
Der ausgearbeitete Lärmaktionsplan wurde im Zeitraum vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024 im Internet veröffentlicht. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Staßfurt wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen und im „Salzlandboten“ öffentlich bekanntgemacht.