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Grundsteuer 2025

Garagen und Gärten auf fremden Grund und Boden

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurde das Besteuerungsverfahren unter anderem für Garagen und Gärten auf fremden Grund und Boden geändert.

In den vergangenen Jahren wurde die Grundsteuer den Nutzern/Pächtern der Gärten bzw. der Garagen direkt zugerechnet und wurden von diesen bezahlt. In der Regel waren diese Steuern am 15. August des jeweiligen Jahres fällig.

Seit diesem Jahr wird die Grundsteuer grundsätzlich gesamt dem Eigentümer von Grund und Boden zugerechnet. In Folge dessen entfallen somit die bisherigen Steuerzahlungen der einzelnen Nutzer/Pächter.

 

Um die Anzahl von falschen Einzahlungen zu verringern, bittet die Stadt Staßfurt, von entsprechenden Einzahlungen durch die Nutzer abzusehen und bestehende Daueraufträge zu löschen.

 

Bitte nehmen Sie nur Zahlungen vor, wenn Ihnen ein ab dem Jahr 2025 geltender Grundsteuerbescheid vorliegt.

 

Bei Fragen und Unklarheiten stehen die Mitarbeiter der Serviceeinheit „Steuern und Abgaben“ unter den Rufnummern 03925/981312 bzw. 03925/981311 zur Verfügung.