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Kommunale Wärmeplanung Staßfurt

Entwurf veröffentlich – Bürgerbeteiligung gestartet

Wie heizen wir in Zukunft? Die Stadt Staßfurt hat einen Entwurf für ihre Kommunale Wärmeplanung erstellt, der die Wärmeversorgung der Stadt klimafreundlicher, wirtschaftlich tragfähig und zukunftssicher machen soll. Der Plan liegt ab sofort vom 19. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026 öffentlich aus und bietet Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Die aktuelle Situation zeigt: 98,5 Prozent der Wärmeversorgung in Staßfurt stammen aus fossilen Energien, überwiegend Erdgas. Ziel der Wärmeplanung ist es, die Bedarfe von Haushalten, Gewerbe und Industrie zu erfassen, die Entwicklung bis 2045 abzuschätzen und Möglichkeiten für den Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung aufzuzeigen. Dabei wurden Gebiete identifiziert, in denen sich Wärmenetze grundsätzlich lohnen, sowie Bereiche, in denen Fernwärme wirtschaftlich weniger sinnvoll ist. Der Plan zeigt Optionen auf, trifft aber keine Vorgaben für einzelne Heiztechnologien.

Ein wichtiger Hinweis: Die Wärmeplanung ist zunächst eine strategische Planung ohne rechtliche Wirkung. Regelungen wie die Pflicht, bei einem Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, treten dadurch nicht vorzeitig in Kraft. Erst mit späterer verbindlicher Festlegung von Wärmenetz-Gebieten könnten sich entsprechende Vorgaben ändern.

Die Auslage erfolgt digital auf der Homepage der Stadt Staßfurt unter https://www.stassfurt.de/de/waermeplanung.html sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt. Zudem können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Staßfurt einsehen oder nach telefonischer Terminabsprache (03925 981-262 oder 03925 981-265) vor Ort. Stellungnahmen können online, per E-Mail an klima@stassfurt.de oder schriftlich an den Bürgermeister bzw. an Stadt Staßfurt, Fachbereich II / Fachdienst 61, Planung, Umwelt und Liegenschaften, Hohenerxlebener Straße 12, 39418 Staßfurt eingereicht werden. Es wird darum gebeten, die Frist (30. Januar 2026) zu beachten, da nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Informationsveranstaltung

Für alle, die sich genauer informieren möchten, findet am 13. Januar 2026 um 18 Uhr im Haus am See, Rathausstraße 1, die Abschlusspräsentation des Wärmeplans statt. Dabei werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt und die geplanten Maßnahmen erläutert. Für Fragen zur dezentralen Wärmeversorgung und Gebäudesanierung privater Haus- und Wohnungseigentümer stehen die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) und die Energieberatung der Verbraucherzentrale beratend zur Verfügung.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert. Partner der Stadt Staßfurt bei diesem Vorhaben ist die Megawatt GmbH.

 


Kommunale Wärmeplanung Staßfurt – kurz erklärt:
 

Worum geht’s überhaupt?
Die Stadt Staßfurt plant, wie wir in Zukunft heizen. Nicht morgen früh, nicht mit Zwang, nicht mit sofortigen Verboten. Sondern als Fahrplan bis 2045, damit Wärme klimafreundlicher, bezahlbar und verlässlich wird.

Der Stadtrat hat am 11. Dezember 2025 beschlossen, diesen Wärmeplan öffentlich auszulegen. Jetzt dürfen und sollen sich alle dazu äußern.

Warum braucht man das?
Aktuell kommt 98,5 Prozent der Wärme in Staßfurt aus fossilen Energien, hauptsächlich Erdgas. Das ist weder klimaneutral noch auf Dauer günstig oder sicher.
Der Wärmeplan schaut deshalb:

  • Wie viel Wärme brauchen Haushalte, Gewerbe und Industrie heute?
  • Wie entwickelt sich das bis 2045?
  • Wo lohnt sich Fernwärme?
  • Wo eher nicht?
  • Welche Alternativen gibt es grundsätzlich?

 

Ganz wichtig: Das ist kein Zwang
 
Der Wärmeplan ist eine strategische Planung, kein Gesetz und kein „Heizungspolizist“.
Heißt konkret:

  • Niemand muss jetzt seine Heizung austauschen.
  • Niemand bekommt vorgeschrieben, welche Heizung er einbauen muss.
  • Die Regel zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zur Wärmeerzeugung aus dem Gebäudeenergiegesetz greift nicht früher wegen dieses Plans.
  • Die Frist bleibt weiterhin Mitte 2028.

Erst wenn später einmal konkrete Wärmenetz-Gebiete verbindlich festgelegt würden, könnte sich daran etwas ändern. Davon sind wir aktuell noch ein gutes Stück entfernt.

 

Was steht denn nun im Plan?
Es wurden Gebiete identifiziert, in denen sich Fernwärme grundsätzlich lohnen könnte.
→ Dort wird später geprüft, ob das technisch und wirtschaftlich überhaupt machbar ist.

Es gibt auch Gebiete, in denen Fernwärme keinen Sinn macht.
→ Für diese Bereiche zeigt der Plan Optionen, aber keine Vorgaben für Hauseigentümer.

Kurz gesagt: Der Plan zeigt Möglichkeiten, keine Pflichten.

 
Öffentliche Beteiligung
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung liegt vom 19. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026 öffentlich aus.

So kann man reinschauen:

  • Online auf der Website der Stadt Staßfurt
  • Über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (direkt mit Kommentarfunktion)
  • Vor Ort in der Stadtverwaltung Staßfurt, Haus I, Steinstraße 19
    während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung

Stellungnahmen können online, per E-Mail oder schriftlich eingereicht werden.
Wichtig: Frist einhalten (30. Januar 2026), sonst können Hinweise unberücksichtigt bleiben.

 

Infoabend für alle, die es genauer wissen wollen
Wann? 13. Januar 2026, 18 Uhr
Wo? Haus am See, Rathausstraße 1

Dort werden die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.
Außerdem vor Ort:

  • Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale

Ideal für alle, die konkrete Fragen zur Heizung im eigenen Haus haben.

 

Wie geht es danach weiter?
Alle Stellungnahmen werden ausgewertet.
Der Beschluss des finalen Wärmeplans ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.