Aus aktuellem Anlass
Stellungnahme zu Grabdekorationen
In den vergangenen Tagen wurde in den sozialen Medien ein Foto eines Hinweisschreibens der Stadt Staßfurt verbreitet, das für große Aufregung gesorgt hat. Darin wird darauf hingewiesen, dass Gegenstände wie Engel, Grabkerzen, LED-Beleuchtung, künstliche Blumen oder bepflanzte Schalen nicht aufgestellt werden dürfen.
Hierzu möchten wir klarstellen:
Dieses Hinweisschild bezieht sich ausschließlich auf die sogenannten pflegefreien Bestattungsanlagen (also die halbanonyme Gemeinschaftsanlagen sowie die Urnengemeinschaftsanlage für Paare) auf den städtischen Friedhöfen. Auf diesen Anlagen übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der gesamten Fläche. Damit die maschinelle Pflege und das Rasenmähen möglich bleiben, ist das Aufstellen von Dekorationsgegenständen dort nicht gestattet. Diese Regelung ist nicht neu, sondern Bestandteil der jeweiligen Friedhofssatzung und wird den Angehörigen im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Bestatter bei der Auswahl der Grabart ausführlich erläutert. Die Regelungen werden zudem mit einer Einverständniserklärung ausdrücklich anerkannt.
Selbstverständlich können auf allen anderen Grabarten – also z. B. Wahlgrabstellen, Reihenurnengräbern oder Erdgrabstellen – Gräber individuell geschmückt und gestaltet werden.
Wir bedauern sehr, dass durch den isolierten Kontext des geteilten Fotos ein falscher Eindruck entstanden ist und sich viele Menschen verständlicherweise darüber geärgert haben. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass pauschale Anschuldigungen und unbegründete Vorwürfe in den sozialen Medien nicht zur sachlichen Aufklärungbeitragen.
Die Stadt Staßfurt legt großen Wert auf einen würdigen Umgang mit den Ruhestätten und auf eine gepflegte, respektvolle Friedhofsanlage – für alle Verstorbenen gleichermaßen.
