Wohn- und Geschäftshaus in Staßfurt

Prinzenberg 10

Gebäudeansicht
Nutzung Denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus
Standort Prinzenberg 10 in 39418 Staßfurt
Gemarkung: Staßfurt, Flur: 2, Flurstücke: 4257, 4260
Grundstücksgröße

251 m² + 5 m² = 256 m²

Nutzfläche

Erdgeschoss:
ca. 150,28 m² Nutzfläche und 24,74 m² Verkehrsfläche

1. Obergeschoss:
ca. 153,86 m² Nutzfläche und 10,08 m² Verkehrsfläche

2. Obergeschoss:
ca. 156,66 m² Nutzfläche und 9,48 m² Verkehrsfläche

Dachboden:
ca. 150,00 m²

Eigentümer Stadt Staßfurt
Bemerkungen

Bei der Immobilie handelt es sich um ein bereits lange leerstehendes stark sanierungs- und modernisierungsbedürftiges Gebäude, welches in dem vorhandenen Zustand nicht genutzt werden kann.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Objekt befindet sich im Sanierungsgebiet der Stadt Staßfurt. Das Grundstück ist medienmäßig erschlossen. Die Kosten für die Aktivierung der Hausanschlüsse trägt der Käufer.

Für die Sicherung der Bausubstanz sind 2014 Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau Ost in Höhe von 20.461,00 € geflossen und die Fördermittelbindung beträgt 25 Jahre. Der Käufer muss bei Kauf eine Absichtserklärung abgeben, dass er diese Immobilie innerhalb von 4 Jahren saniert bzw. modernisiert.

Sollte dies nicht geschehen, werden die Fördermittel in o. g. Höhe fällig und der Käufer muss diese nach Ablauf der 4 Jahre ab Notartermin an die Stadt Staßfurt begleichen auch wenn ihm diese nicht direkt zur Verfügung gestanden haben. Diese Regelung wird Bestandteil des Kaufvertrages.

Der Käufer hat ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und bei Kaufinteresse vorzulegen. Die neue Nutzung soll sich in das Gestaltungskonzept des Stadtgebietes einfügen. Vorzugsweise können hier gewerblich, gastronomische Einrichtungen, Geschäfte, Wohnungen und ähnliches Nutzungen untergebracht werden.

Der Käufer hat eigenständig zu prüfen, ob für die neue Nutzung eine Baugenehmigung erforderlich wird oder nicht.

Kaufpreis

31.000,00 € (Mindestgebot)
zzgl. aller Erwerbsnebenkosten

Insofern es mehrere Interessenten innerhalb eines Quartals gibt, wird ein Bieterverfahren durchgeführt.

Quartal I – 01.01.-31.03., Quartal II – 01.04.-30.06.,

Quartal III – 01.07.-30.09., Quartal IV – 01.10.-31.12.

 

Die Interessenten werden nach Ablauf des jeweiligen Quartals über die weitere Vorgehensweise informiert.

Es liegt ein aktuelles Verkehrswertgutachten vor (Stand: 10.11.2021). Dieses kann im Büro Staßfurt, Steinstraße 19 eingesehen werden.

Die endgültige Entscheidung zum Verkauf wird in der Stadtratssitzung getroffen.