Schiedsstellen
Schiedsstelle Staßfurt
Vorsitzende: Beatrice Könnecke
Stellvertreter: Hans-Friedrich Mähne
Per E-Mail ist die Schiedsstelle unter
beatrice.koennecke@schiedsfrau.de
erreichbar.
Schiedsstelle Förderstedt
Vorsitzende: Anni Neitzke
Die Sprechzeiten finden nach Bedarf im Rathaus in Förderstedt, Magdeburg-Leipziger-Str. 24 statt. Die Anmeldung erfolgt unter Tel.: 039266/51067.
Allgemeine Informationen über die Aufgaben einer Schiedsstelle
Mit welchen Angelegenheiten kann man sich an die Schiedsstelle wenden?
Schlichtungsverhandlungen können z. B. stattfinden bei:
- vermögensrechtlichen Ansprüchen (z.B. Ansprüche auf Schadenersatz, Herausgabe-, Beseitigungsansprüche)
- nachbarrechtliche Angelegenheiten
- strafrechtliche Angelegenheiten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede)
In einigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle stattgefunden hat. Es handelt sich dabei:
- um nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zaunes, überhängende Zweige)
- um Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (z.B. Beleidigung, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurde)
Nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstelle fallen folgende Angelegenheiten:
Streitigkeiten, die den Familienstand oder die Personenrechte betreffen
- Ehesachen
- Namensstreitigkeiten
- Betreuungssachen
Streitigkeiten, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind
Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, eines Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchangelegenheiten
- Erbschein- und Nachlassangelegenheiten
Wie wird eine Schiedsstelle tätig?
Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag oder eines zu Protokoll der Schiedsstelle erklärten Antrages einer Person einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.
Grundsätzlich ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die gegnerische Partei wohnt.